Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
Vertragsbedingungen
im Rahmen von Aufträgen, die über die Plattform https://www.tuningv2.de oder vor Ort abgeschlossen wurden.
Adresse:
Torbreite 16
37688 Beverungen
Deutschland
und
dem Kunden bzw. Auftragsgeber geschlossen werden.
1. Geltung unserer Bedingungen
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Eigentumsvorbehalt
2.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus Warenlieferungen, auch zukünftigen, an den Kunden zustehenden Forderungen behalten wir uns das Eigentum an sämtlicher von uns dem Kunden gelieferten Ware vor. (Vorbehaltsware).
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Grundsätzlich: Sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
3.2 Sollten wir ein Chiptuning bereits durchgeführt haben oder sonstige Dienstleistungen erbracht haben und der Kunde ist nicht in der Lage, die anfallenden Kosten zu bezahlen, behalten wir uns das Recht vor, das Fahrzeug wieder in den Serienzustand zu versetzen und eine Aufwandspauschale zu erheben.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Firma Tuningv2 Kennfeldoptimierung schadlos von jeglicher Art von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen zu halten, die durch Tuning-Maßnahmen oder Softwareprogrammierung entstehen könnten, sofern diese Schäden nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Betreibers oder dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
5. Gewährleistungen, Haftung nach Chip-Tuning und allen weiteren angebotenen Produkten
5.1 Chip-Tuning: Hierbei gewähren wir ausdrücklich keine Gewährleistung bzw. Haftung! Einbau oder Verwendung erfolgt auf eigene Gefahr und ohne StVO-Zulassung. Unser Chip-Tuning ist ausschließlich für Motorsportzwecke bestimmt. Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz.
5.2 Gewährleistung auf Software und Hardware: Die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Versendung oder des Einbaus durch den Verkäufer. Eine Gewährleistung im Falle der Selbstinstallation durch den Besteller setzt einen fachgerechten Einbau voraus.
5.3 Schäden an Steuergeräten: Schäden an Steuergeräten nach einem Tuning sind selten, aber möglich. Dieses Risiko ist dem Auftragsgeber bekannt und voll bewusst. Im Falle eines defekten Steuergeräts besteht kein Anspruch auf einen Leihwagen oder Nachlass des vereinbarten Preises.
5.4 Schäden während des Tunings: Die Firma Tuningv2 Kennfeldoptimierung ist im Falle eines Schadens während des Tunings nicht haftbar, da bei einem Tuning teils eine deutliche Leistungsüberschreitung stattfindet, die den Verschleiß erhöht.